AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Präambel
Mit Annahme/Bestätigung des vorliegenden Angebotes gilt ein Dienstvertrag zwischen:
- des im vorliegenden Angebot definierten und zu beratenden Unternehmers/des Unternehmens NAME*, folgend "Auftraggeber" genannt
- sowie des im vorliegenden Angebot definierten Beraters von "Famulla Business Consulting", folgend "Auftragnehmer" genannt

 

1.    Vertragsgegenstand
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren eine Zusammenarbeit bei Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Projektmanagementberatung und Coaching. Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Auftragnehmer den Auftrag, ihn bei den entsprechenden Entscheidungen/Vorhaben zu beraten. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach der Auftragserteilung selbständig und eigenverantwortlich.


2.    Umfang der Leistung
Der Leistungsumfang kann bis zu XY* Stunden pro Monat betragen. Es besteht kein Anspruch auf Ausschöpfung des Maximalaufwandes. Zur Erfüllung des in 1 genannten Vertragsgegenstandes berät der Auftragnehmer zur Frage der im Angebot ausgewiesenen Thematik. Der beratende Auftraggeber entscheidet alle resultierenden Maßnahmen selbst und eigenverantwortlich ohne rechtliche Ansprüche an den Auftragnehmer.


3.    Zeiten der Dienstleistungen
Der Auftragnehmer bestimmt seine Arbeitszeit eigenverantwortlich. Der Abruf der Leistung wird ab Beginn des Vertragszeitraums nach Absprache und geplant regelmäßig erfolgen.


4.    Ort der Leistung
Der Auftragnehmer bestimmt seinen Arbeitsort eigenverantwortlich. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer bei Vororttätigkeit einen Arbeitsplatz innerhalb seinen Räumlichkeiten bereitzustellen.


5.    Eigenverantwortlichkeit bei der Vertragsrealisierung
Den Vertragsparteien obliegt eigenverantwortlich die jeweilige Erbringung ihrer Leistungserbringungen.


6.    Vergütung
Die Vergütung erfolgt nach Aufwand.  Der Auftragnehmer erhält für seine erbrachte Leistung durch den Auftragnehmer eine Vergütung von:


- XY* EURO zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer pro geleisteter Stunde

 

Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Vergütung bei bloßer Auskunft und erhält für seine Leistung die ausgewiesene Vergütung zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Grundlage der monatlichen Abrechnung ist der Nachweis der geleisteten Stunden für den Auftraggeber. Monatsnachweise sind innerhalb von 5 Werktagen nach Leistungserbringung dem Auftraggeber zur Leistungsbestätigung vorzulegen, dieser bestätigt durch Bezahlung der Rechnung die erbrachte Leistung. Das Original ist hiernach dem Auftraggeber unverzüglich zu übermitteln.

7.    Reiseaufwendung und Nebenkosten
Mit der Zahlung der in diesem Angebot vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus diesem Vertrag erfüllt. Für die Versteuerung der Vergütung hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.

8.    Rechnunglegung
Die Rechnungen werden monatlich gestellt und sind zahlbar innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang einer prüffähigen Rechnung.

9.    Eigentum und Urheberrecht
Alle im Rahmen dieses Dienstleistungsvertrages vom Auftragnehmer erstellten Arbeits- und Zwischenergebnisse sowie sämtliche diesbezügliche Vervielfältigungs-, Bearbeitungs-, Umarbeitungs-, Übersetzungs-, Nutzungs-, Verbreitungs-, und Verwertungsrechte stehen ausschließlich dem Auftraggeber zu.

10.    Datenschutz  und Informationssicherheit
Der Auftragnehmer verpflichtet sich gemäß §5 BDSG, alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers, der mit ihr verbundenen Unternehmen und sowie ihrer Geschäftspartner, die ihm zur Kenntnis gelangen, außerhalb des Auftrages weder zu  Verarbeiten noch zu nutzen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit im Rahmen dieses  Vertrages unbefristet fort. Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftragnehmer die Forderungen des §9 BDSG zu erfüllen.

 

11.    Vertraulichkeit
Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Zusammenarbeitsvereinbarung sind alle Unterlagen, Kenntnisse, Muster und Protokolle, die die Vertragsparteien im Zusammenhang mit diesem Auftrag austauschen –nachfolgend zusammenfassend „Informationen“ genannt.
Jede Vertragspartei wird alle ihr von der anderen Vertragspartei zur Kenntnis gebrachten Informationen als ihr anvertraute Betriebsgeheimnisse behandeln und Sie Dritten nicht Zugänglich machen, solange und soweit diese nicht:


- dem Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren oder
- allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass dies der Empfänger zu vertreten hat
oder
- dem Empfänger von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung Mitte-teilt bzw.überlassen werden oder
- vom Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt worden sind oder
- aufgrund rechtlicher Vorschriften Behörden zugänglich zu machen sind oder
- von der überlassenden Vertragspartei zur Bekanntmachung schriftlich freigegeben
worden sind.

Die Vertragsparteien werden zur Geheimhaltung der Ihnen von der jeweils anderen Vertragspartei überlassenen Informationen die gleiche Sorgfalt wie hinsichtlich ihrer eigenen Informationen von ähnlicher Bedeutung anwenden. Die Informationen sowie sämtliche Kopien davon und eventuell übergebene Muster sind auf schriftliche Aufforderung der überlassenden Vertragspartei dieser unverzüglich zurückzugeben oder, wenn sie es wünscht, zu vernichten. Eine entsprechende Mitteilung hat bis spätestens drei Monate nach Beendigung dieser Vereinbarung schriftlich zu erfolgen.
Die Weitergabe von Informationen an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung der jeweils Anderen Partei zulässig. Hiervon nicht betroffen ist die Weitergabe von Informationen an Unternehmen, die im Sinne §15 AktG mit der weitergebenden Vertragspartei verbunden sind.

12.    Mitwirkungsleistungen des Aufraggebers
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.

13.    Kundenschutz
Die Auftragsnehmer verpflichten sich, während der Laufzeit des jeweiligen Projekt-Dienstleistungsvertrages und zwölf Monate danach weder direkt noch indirekt die ihm Übermittelten Kundendaten dazu zu verwenden, mit dem Auftraggeber in eine Wettbewerbssituation zu treten. Dies gilt für Dienstleistungen in Bereich IT-Infrastrukturen.

14.    Vertragsdauer und Kündigung
Diese Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung  durch die Vertragsparteien in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit/für XY Monate*. Sie tritt außer Kraft, wenn feststeht, dass der Auftrag nicht an den Auftragnehmer erteilt wird, oder wenn der Auftraggeber das Vorhaben nicht weiterführt. Die Vereinbarung tritt auch außer Kraft, wenn der Auftragnehmer nicht binnen eines Jahres nach Abschluss der Vereinbarung den Auftrag des Auftraggebers für das Projekt erhalten hat. Sie tritt außer Kraft, wenn die Vertragspartner einvernehmlich beschließen, diese Vereinbarung aufzulösen oder diese Vereinbarung durch eine neue Version ersetzt wird.

- Das Recht der fristlosen Kündigung des Vertrags bleibt unberührt. So zum Beispiel wenn:
- Die Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Partners,
- die Zahlungseinstellung oder eine wesentliche Verschlechterung in seinen
- Vermögensverhältnissen oder deren unmittelbares Bevorstehen sowie die Pfändung von
- Aufgrund dieses Vertrags bestehender Zahlungsansprüche.

Wird der Auftrag an den Auftragnehmer erteilt, bleibt die Vereinbarung solange in Kraft, bis sämtliche Liefer- und Leistungsschulden der jeweiligen Partei gegenüber der jeweils anderen Partei aufgrund des Auftrags, erfüllt sind.

15.    Geheimhaltung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich über alle ihm im Rahmen seiner Tätigkeit zur Kenntnis gelangenden Angelegenheiten und Vorgänge, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, sowohl hinsichtlich des Auftraggebers, wie auch hinsichtlich des Endkunden des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.

Die Geheimhaltungsverpflichtung bezieht sich auch auf die Zeit nach Beendigung der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber.

 

* mindestens vertraglich zu vereinbaren

 

STAND der AGB:  06/2023